»Die langjährige Erfahrung zeigt uns, dass wir den gesellschaftspolitischen Auftrag verfolgen, nicht als letztes Mittel bewertet, sondern als Chance wahrgenommen zu werden, um eine gelingende Entwicklung des gesamten Familiensystems zu bewirken.«
Peter Heidlmair

Schritt 1 - AnfrageAnfrage durch die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde bezüglich der Aufnahmemöglichkeit eines Kindes/Jugendlichen
Schritt 2 - Unverbindliche Besichtigung einer WohngruppeEs besteht bereits vor dem Übergabegespräch die Möglichkeit für das Kind/den Jugendlichen, die Herkunftsfamilie bzw. für den zuständigen Sozialarbeiter eine Wohngruppe zu besuchen.
Schritt 3 - ÜbergabegesprächDaran beteiligt sind: Kind/Jugendlicher, zuständiger Sozialarbeiter, wenn möglich die Herkunftsfamilie.
Ausserdem: Pädagogische Leitung der Wohngruppe, ein Sozialpädagoge der Wohngruppe, im Bedarfsfall ein Psychologe des Unternehmens, sowie relevante Bezugspersonen.
Schritt 4 - ZielvereinbarungsgesprächDrei Monate nach der Übergabe des Kindes/Jugendlichen kommt es zu einer Zielvereinbarungsbesprechung.
Daran beteiligt sind: Die Teilnehmer sind in der Regel die gleichen wie im Übergabegespräch.
Schritt 5 - VerlaufsgesprächeBeginnend mit Abschluss dieser Zielvereinbarung findet zumindest halbjährlich ein Verlaufsgespräch statt.
Daran beteiligt sind: Die Teilnehmer verändern bzw. erweitern sich entsprechend dem Wandel im sozialen Beziehungsgefüge des Kindes/Jugendlichen (zum Beispiel Lehrer und Therapeuten).
Dienen der Reflexion des Betreuungsverlaufes, der Zielerreichung, sowie der Neudefinition von Zielen.